Grundsteuerreform 2022

Wie wir Ihnen als Steuerkanzlei
helfen können...

Dringender Handlungsbedarf für alle Besitzer:innen von Wohneigentum

Grundsteuerreform Steuerberater Infos

Ab 2025 wird die Grundsteuer nach neuen Methoden berechnet. Das hat eine Gesetzesänderung im November 2019 beschlossen.

Zwar gilt die Übergangsfrist is Ende 2024, dennoch sind die Grundstückswerte ab Januar 2021 neu festzustellen.

Dies hat zur Folge, dass Sie als Eigenheimbesitzer:in nun zwingend zum Handeln aufgefordert sind!

Alles was Sie wissen müssen, haben wir Ihnen hier zusammengefasst!

 

Grundsteuerreform Steuerberater

Grundsteuerreform Steuerberater informiert:

Die Grundsteuer wird in Deutschland auf inländischen Grundbesitz erhoben. Hierzu zählen unbebaute und bebaute Grundstücke, aber auch Eigentumswohnungen, sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, zu denen auch land- und forstwirtschaftliche Flächen gehören. Die Grundsteuer ist grundsätzlich von den Eigentümerinnen und Eigentümern zu zahlen.

In Deutschland muss jeder Eigentümer einer Immobilie oder eines Grundstücks die jährliche Grundsteuer zahlen. Zahlen muss die Grundsteuer immer derjenige, der zum 1. Januar eines Jahres Eigentümer war.

Jeder Eigentümer oder jede Eigentümergemeinschaft einer Immobilie oder eines Grundstücks.

Ab dem 01. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 muss die Übermittlung der Feststellungserklärung erfolgen.

Die Grundsteuer wurde reformiert, da die Einheitswerte, die zur Berechnung der Grundsteuer genutzt wurden, veraltet sind.

Professionelle Unterstützung

durch die Steuerberatatung Kornblum

Durch regionale und länderspezifische Unterschiede ist eine Zusammenarbeit mit uns als Steuerkanzlei besonders sinnvoll.

Wir bieten Ihnen die Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung sowie eine fristgerechte Übermittlung an das Finanzamt.

Mithilfe unserer Software treten wir mit Ihnen per Mail oder auch per Post in Kontakt, um so einen sicheren und schnellen Datenaustausch zu ermöglichen.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Grundbuchauszug oder Infoschreiben des Finanzamtes
  • Einheitswertaktenzeichen*
  • Gebäudeart
  • Baujahr des Gebäudes
  • Wohnfläche und Nutzfläche (Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen)
  • Bei mehreren Besitzern: Angaben zur Höhe der Anteile

*Das Einheitswert-Aktenzeichen finden Sie auf dem Einheitswert- und Grundsteuermeßbescheid. In manchen Bundesländern gibt es statt dem Einheitswert-Aktenzeichen eine Steuernummer. Dies gilt für Berlin, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein.